Wie regelt das bevölkerungsreichste Bundesland den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung? Die ehrliche Antwort: mit einem Erlass statt eines Gesetzes — und mit einem OGS-System, das seit Jahren wächst, ohne dass es verbindliche Vorgaben für Qualifikation oder Personalschlüssel gäbe. Für die Menschen, die in der OGS arbeiten, ist das Fluch und Freiheit zugleich. Und es macht Fortbildung wichtiger als fast überall sonst.
Die OGS: Rückgrat der Schulkindbetreuung in NRW
Die Offene Ganztagsschule ist in NRW das dominante Modell im Primarbereich; gebundener Ganztag bleibt an Grundschulen die Ausnahme. Das System funktioniert als Dreieck: Der Schulträger richtet die OGS ein, freie Träger der Jugendhilfe führen sie durch, der öffentliche Jugendhilfeträger trägt die Gewährleistungsverantwortung. Eine Betriebserlaubnis wie eine Kita braucht die OGS nicht, Elternbeiträge erheben die Kommunen nach § 51 KiBiz.
Die Dimension ist beachtlich: Für das Schuljahr 2025/26 finanziert das Land Mittel für bis zu 480.500 OGS-Plätze — 56 Prozent mehr als 2017. Rund 430.000 der etwa 680.000 Grundschulkinder nutzen bereits Ganztagsangebote. Bis 2028/29 sollen 605.500 Plätze erreicht werden; langfristig rechnet das Land mit einem Bedarf von rund 80 Prozent aller Grundschulkinder. Dafür stellt NRW 2025 rund 884 Millionen Euro bereit, ab 2027 über eine Milliarde jährlich.
Rechtsanspruch ab 1. August 2026: Erlass statt Gesetz
Zum Start des Rechtsanspruchs tritt der gemeinsame OGS-Erlass von Schul- und Familienministerium in Kraft. Er regelt unter anderem den Zeitrahmen (an Unterrichtstagen spätestens von 8 bis 16 Uhr) und die Kooperationsstrukturen. Ein eigenes Ausführungsgesetz hat NRW dagegen nicht beschlossen — die rechtliche Grundlage des Anspruchs bleibt § 24 Abs. 4 SGB VIII. Gewerkschaften wie die GEW und kommunale Verbände kritisieren das seit Monaten deutlich: Ohne Gesetz fehlen einklagbare Standards für Qualität, Personal und Räume.
Die Finanzierung läuft über Festbeträge: Seit August 2025 zahlt das Land pro OGS-Kind und Schuljahr einen Grundfestbetrag von 1.105 Euro (1.994 Euro bei sonderpädagogischem Förderbedarf), die Kommune legt 585 Euro dazu; die Beträge steigen jährlich um drei Prozent. Den bundesweiten Rahmen erklärt der Artikel Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.
Personal ohne Vorgaben: Chance und Risiko
Was viele überrascht: Für die OGS existieren keine landesrechtlich verbindlichen Qualifikationsanforderungen und kein Personalschlüssel — anders als in Kitas mit ihrer KiBiz-Personalverordnung. In den Teams arbeiten pädagogische Fachkräfte neben Übungsleitern, Künstlerinnen, Musikschullehrkräften und engagierten Kräften ohne pädagogische Erstausbildung. Auch der neue Erlass ändert daran nichts.
Dieses Modell lebt davon, dass Träger selbst in Qualität investieren. Qualifizierungswege gibt es inzwischen einige: Das LVR-Berufskolleg bietet einen Zertifikatskurs für Ergänzungskräfte in der OGS und einen Aufbaubildungsgang; seit 2024/25 existiert zudem der Bildungsgang zur Sozialassistenz mit Schwerpunkt Grundschulkinder — offen auch für Menschen, die bereits im Ganztag arbeiten. Für den Überblick über Einstiegswege: Quereinstieg in die Schulkindbetreuung.
Fortbildung finanzieren: Was in NRW aktuell gilt
Bei den Fördertöpfen hat sich zuletzt viel geändert — wer mit dem Wissensstand von 2023 plant, plant falsch.
Bildungsscheck 2.0: neu, aber nur noch individuell
Der klassische Bildungsscheck mit betrieblichem Zugang für Arbeitgeber ist Geschichte. Seit Februar 2026 gibt es den Bildungsscheck 2.0: 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens 500 Euro, einmal pro Kalenderjahr — aber ausschließlich für Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro (100.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Beantragt wird digital über das ESF-Onlineportal, spätestens einen Tag vor Kursbeginn. Wichtig für die Planung: Die Antragstellung pausiert derzeit wegen einer Richtlinienanpassung und soll zum 1. September 2026 wieder öffnen. Als Träger können Sie Ihre Beschäftigten also auf den Scheck hinweisen — einen Zuschuss für die Teamfortbildung als Ganzes liefert er nicht mehr.
Bildungsurlaub: fünf Tage, gern gebündelt
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben Beschäftigte in NRW Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit; zwei Jahre lassen sich zusammenfassen. Voraussetzung ist eine nach AWbG anerkannte Veranstaltung.
Landesjugendämter und Serviceagentur: die unterschätzten Adressen
LWL und LVR bieten als Landesjugendämter umfangreiche, oft sehr günstige Fortbildungsprogramme — das LWL-Landesjugendamt allein rund 700 Veranstaltungen pro Jahr, mit einem eigenen Handlungsfeld Ganztagsbildung im Primarbereich. Die Serviceagentur »Ganztägig Lernen« NRW fördert darüber hinaus Qualifizierungsmaßnahmen für OGS-Träger, von Fachtagen bis zur Qualitätsentwicklung; Anträge sind seit Dezember 2025 digital möglich. Wer als OGS-Träger Teamfortbildung plant, sollte diese beiden Schienen zuerst prüfen.
Der schnellste Weg für Ihr OGS-Team
Dreiklang für Träger: Serviceagentur-Förderung für die Team-Qualifizierung prüfen, individuelle Weiterbildungen der Beschäftigten ab September über den Bildungsscheck 2.0 bezuschussen lassen, und für mehrtägige externe Kurse den Bildungsurlaub nutzen. So verteilt sich die Finanzierung auf drei Schultern.
Inhouse-Fortbildung für OGS- und Hort-Teams
Gerade weil NRW keine Qualifikationsvorgaben macht, entscheidet die Fortbildungskultur des Trägers über die Qualität am Nachmittag. Die Leuchtturm Akademie unterstützt OGS- und Hortteams mit Inhouse-Workshops und Online-Formaten zu den Themen, die den Alltag prägen: Konflikte und Deeskalation, Mobbingprävention, Elterngespräche, Lautstärke, Teamentwicklung. Miriam Steimer, Gründerin der Akademie, arbeitet seit über 15 Jahren in der Schulkindbetreuung und ist Anti-Gewalt- und Coolness-Trainerin.
Themen und Formate im Überblick: Fortbildung Schulkindbetreuung — oder direkt anfragen über das Kontaktformular.
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Häufige Fragen aus NRW
Welche Qualifikation brauche ich, um in der OGS zu arbeiten?
Landesrechtlich verbindliche Vorgaben gibt es nicht; die Anforderungen legt der jeweilige Träger fest. Üblich ist ein Mix aus pädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften. Wer sich qualifizieren will, findet beim LVR-Berufskolleg Zertifikatskurse und seit 2024/25 einen eigenen Sozialassistenz-Bildungsgang mit Grundschul-Schwerpunkt.
Können wir als OGS-Träger noch den Bildungsscheck für unser Team nutzen?
Nein. Der betriebliche Zugang wurde abgeschafft; der Bildungsscheck 2.0 (seit Februar 2026) steht nur noch Einzelpersonen offen — 50 Prozent Zuschuss, maximal 500 Euro, Einkommensgrenzen beachten. Für Team-Qualifizierung sind Serviceagentur und Landesjugendämter die besseren Adressen.
Was zahlt das Land pro OGS-Platz?
Seit dem 1. August 2025 beträgt der Grundfestbetrag 1.105 Euro pro Kind und Schuljahr, bei sonderpädagogischem Förderbedarf 1.994 Euro; die Kommune trägt zusätzlich 585 Euro. Die Beträge steigen jährlich um drei Prozent.
Bekommt mein Kind ab August 2026 garantiert einen OGS-Platz?
Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 für Kinder, die in die erste Klasse eingeschult werden, und wächst dann Jahr für Jahr mit. Anspruchsgegner ist der örtliche Träger der Jugendhilfe; erfüllt wird der Anspruch in NRW in aller Regel über einen OGS-Platz.
Unser OGS-Team besteht überwiegend aus Quereinsteigern. Wo fangen wir mit Fortbildung an?
Beim Thema, das täglich Kraft kostet — in den meisten OGS-Teams sind das Konflikte zwischen Kindern und der Umgang mit herausforderndem Verhalten. Eine gemeinsame Inhouse-Fortbildung schafft dabei mehr als verstreute Einzelkurse, weil danach alle mit denselben Begriffen und Methoden arbeiten.