In Hessen hat die Ganztagsbetreuung einen Namen: Pakt für den Ganztag. Seit 2015 bauen Land und Schulträger darüber gemeinsam Bildung und Betreuung an Grundschulen aus — inzwischen sind fast 90 Prozent der Schulträger mit 435 Schulen dabei. Mit dem Rechtsanspruch, der zum 1. August 2026 greift, wird aus dem freiwilligen Ausbauprogramm eine Pflichtaufgabe. Und die Frage, wer die Teams dafür qualifiziert, wird drängender: Hessen schreibt Quereinsteigern als einziges der hier betrachteten Länder eine konkrete Fortbildungspflicht ins Gesetz.
Pakt, Profile, Horte: das hessische System
Das Ganztagsprogramm des Landes kennt drei Profile nach § 15 Schulgesetz — von Profil 1 (Angebote an mindestens drei Tagen) bis Profil 3, der gebundenen Ganztagsschule. Schulen im Pakt für den Ganztag bieten Bildung und Betreuung an fünf Tagen von 7:30 bis 17:00 Uhr inklusive Ferienbetreuung, mit zwei wählbaren Elternmodulen, und arbeiten nach den Qualitätskriterien von Profil 2. Daneben bestehen die Horte als Tageseinrichtungen nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Eine Weiche sollten Träger und Eltern kennen: Die Betreuende Grundschule — das klassische Betreuungsangebot des Schulträgers — erfüllt den Rechtsanspruch nicht, weil ihr die jugendhilferechtliche Aufsicht fehlt. Anrechnungsfähig sind der Pakt für den Ganztag sowie Profil-2- und Profil-3-Schulen. Kommunen, die bisher stark auf die Betreuende Grundschule setzen, müssen also umbauen.
Rechtsanspruch 2026: Wo Hessen steht
Rund 60.000 Kinder werden 2026/27 in Hessen eingeschult; bei einer erwarteten Nachfrage von etwa 80 Prozent braucht das Land rund 48.000 Ganztagsplätze für die Erstklässler. Der Landeshaushalt 2026 sieht dafür etwa 458 Millionen Euro für Personal im Ganztag vor, dazu ein Investitionsprogramm von 292 Millionen Euro, von denen der Bund 204 Millionen trägt. Wie gut das reicht, ist offen: In einer hessenschau-Umfrage unter den Schulträgern im Juni 2026 gaben 24 von 27 antwortenden Trägern an, den Anspruch erfüllen zu können — zugleich meldeten über 80 Prozent Finanzierungsprobleme, gut die Hälfte Personalsorgen. Die Elternbeiträge variieren je nach Kommune und Modell erheblich, zwischen etwa 50 und 280 Euro im Monat. Der Anspruch selbst ist übrigens wohnortgebunden, nicht schulgebunden — maßgeblich ist der örtliche Jugendhilfeträger. Grundlagen dazu: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.
Personal: Fachkraftkatalog und die 160-Stunden-Regel
Seit der HKJGB-Novelle 2023 steht der Fachkraftkatalog direkt im Gesetz: § 25b listet die anerkannten Abschlüsse, § 25c regelt den Mindestpersonalbedarf, § 25d die Gruppengrößen — das gilt auch für Horte. Interessant für alle, die händeringend Personal suchen: Auch »sonstige geeignete Personen« können mitarbeiten, müssen dann aber 160 Unterrichtsstunden pädagogische Fortbildung innerhalb von 24 Monaten nachweisen. Ihr Anteil am Mindestpersonalbedarf war bisher auf 25 Prozent gedeckelt; die Novelle 2025 hebt die Grenze auf 30 Prozent an. Quereinstieg ist in Hessen also ausdrücklich vorgesehen — aber an Qualifizierung gekoppelt. Für Träger heißt das: Wer Quereinsteiger einstellt, muss deren Fortbildung von Anfang an einplanen und budgetieren.
Im schulischen Ganztag gibt es dagegen keinen verbindlichen Personalschlüssel; dort arbeiten multiprofessionelle Teams unter Gesamtverantwortung der Schulleitung. Einstiegswege im Überblick: Quereinstieg in die Schulkindbetreuung.
Fortbildung finanzieren: die hessischen Besonderheiten
Bildungsurlaub — und Geld zurück für kleine Träger
Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Hessen haben nach dem HBUG Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr, nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, für anerkannte Veranstaltungen. Das eigentliche hessische Unikum kennt kaum jemand: Arbeitgeber mit bis zu 20 Beschäftigten bekommen auf Antrag 50 Prozent des fortgezahlten Entgelts erstattet, wenn Mitarbeitende Bildungsurlaub nehmen. Der Antrag läuft online über das Regierungspräsidium Kassel und muss binnen zwölf Monaten gestellt werden. Für kleine freie Träger — und das sind viele Horte — senkt das die realen Fortbildungskosten spürbar.
Was nicht mehr geht: Qualifizierungsscheck
Der Qualifizierungsscheck Hessen und die Initiative ProAbschluss sind seit Ende 2021 ausgelaufen; wer damit noch plant, plant mit einem Geist. Aktuell bietet das Land über den ESF vor allem kostenlose Bildungscoaches, die Beschäftigte und kleinere Arbeitgeber zu Qualifizierung und Finanzierungswegen beraten — ein sinnvoller erster Anruf, wenn die Fortbildungsplanung unübersichtlich wird.
Kostenlose Angebote für den Ganztag
Die Hessische Lehrkräfteakademie und die Serviceagentur »Ganztägig lernen« bieten kostenlose Fachtage, regionale Fortbildungen und Beratung rund um den Ganztagsausbau — ausdrücklich auch für Tandems und Teams aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften. Für die pädagogischen Kernthemen des Nachmittags (Konflikte, Elternarbeit, Gruppenprozesse) bleibt die Fortbildung dagegen Sache des Trägers.
Der schnellste Weg für Ihr Team
Kleiner Träger (≤ 20 Beschäftigte)? Dann rechnet sich die Kombination: anerkannte Fortbildung als Bildungsurlaub + 50-Prozent-Lohnkostenerstattung über das RP Kassel. Für Quereinsteiger die 160 Pflichtstunden strategisch nutzen — mit Themen, die das ganze Team voranbringen, statt Stunden irgendwo abzusitzen.
Inhouse-Fortbildung für hessische Teams
Die Leuchtturm Akademie unterstützt Hort-, Pakt- und Ganztagsteams in Hessen mit Inhouse-Workshops vor Ort, Live-Online-Formaten und Selbstlernkursen: Konfliktmanagement und Deeskalation, Mobbingprävention, Elterngespräche, Resilienz, Teamentwicklung und Leitung. Gründerin Miriam Steimer bringt über 15 Jahre Praxis in der Schulkindbetreuung mit und ist ausgebildete Anti-Gewalt- und Coolness-Trainerin.
Alle Themen und Formate: Fortbildung Schulkindbetreuung. Für ein konkretes Angebot: Kontaktformular.
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Häufige Fragen aus Hessen
Reicht die Betreuende Grundschule für den Rechtsanspruch?
Nein. Die Betreuende Grundschule gilt mangels jugendhilferechtlicher Aufsicht nicht als anspruchserfüllend. Anrechnungsfähig sind der Pakt für den Ganztag sowie Schulen der Profile 2 und 3 — und natürlich Horte als Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was bedeutet die 160-Stunden-Regel konkret für unseren Träger?
Wenn Sie Personen ohne Katalog-Abschluss einstellen, müssen diese binnen 24 Monaten 160 Unterrichtsstunden pädagogische Fortbildung absolvieren. Planen Sie die Stunden von Beginn an als Paket — idealerweise mit Themen, die zugleich die Teamqualität heben — und dokumentieren Sie die Nachweise für die Aufsicht.
Wie viele Quereinsteiger dürfen wir maximal beschäftigen?
Bisher durften »sonstige geeignete Personen« höchstens 25 Prozent des Mindestpersonalbedarfs stellen; mit der HKJGB-Novelle 2025 steigt die Grenze auf 30 Prozent. Für die konkrete Personalplanung lohnt die Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
Wir haben zwölf Beschäftigte. Was bringt uns die Lohnkostenerstattung?
Nimmt eine Mitarbeiterin fünf Tage Bildungsurlaub, erstattet das Land Ihnen auf Antrag die Hälfte des fortgezahlten Entgelts für diese Tage. Der Antrag geht online an das Regierungspräsidium Kassel, Frist: zwölf Monate. Bei mehreren Fortbildungen im Jahr summiert sich das für kleine Träger deutlich.
Übernimmt das Land auch die Kurskosten unserer Teamfortbildung?
Einen landesweiten Kurskosten-Zuschuss wie früher den Qualifizierungsscheck gibt es derzeit nicht. Kostenfrei sind die Angebote von Lehrkräfteakademie und Serviceagentur zum Ganztagsauf- und -ausbau; pädagogische Team-Fortbildungen finanziert der Träger — bei kleinen Trägern abgefedert durch die Lohnkostenerstattung beim Bildungsurlaub.