Baden-Württemberg leistet sich bei der Schulkindbetreuung einen Sonderweg: Während andere Länder auf ein Modell setzen, gilt hier die Wahlfreiheit. Ganztagsschule, Kernzeitbetreuung, Hort, flexible Nachmittagsbetreuung — der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der zum 1. August 2026 startet, kann über alle diese Formen erfüllt werden. Für Träger und Teams heißt das: viele Wege, viele offene Fragen, und ein wachsender Bedarf an qualifiziertem Personal.
Diese Seite bündelt, was Fachkräfte, Leitungen und Träger in Baden-Württemberg jetzt wissen müssen: die Rechtslage, den Stand der Umsetzung, die Qualifikationsanforderungen — und vor allem, welche Fördertöpfe die Fortbildung Ihres Teams bezuschussen.
Die Betreuungslandschaft in Baden-Württemberg
Seit 2014 ist die Ganztagsgrundschule in § 4a des Schulgesetzes verankert, in Wahlform oder verbindlicher Form, mit sieben oder acht Stunden an drei, vier oder inzwischen auch fünf Tagen. Der Ganztagsbetrieb selbst ist für Eltern kostenlos; bezahlt werden nur Mittagessen und Randzeitenbetreuung. Im Schuljahr 2024/25 arbeiteten 483 öffentliche Grundschulen nach diesem Modell — rund ein Fünftel der öffentlichen Grundschulen. Zum Schuljahr 2026/27 kommen 102 weitere Ganztagsschulen dazu, davon 81 Grundschulen mit etwa 8.000 zusätzlichen Plätzen; insgesamt zählt das Land dann 1.078 Ganztagsschulen im Primarbereich.
Daneben existiert die kommunale Welt: die Verlässliche Grundschule mit Kernzeitbetreuung, flexible Nachmittagsangebote und klassische Horte. Das Land bezuschusst kommunale Gruppen der Verlässlichen Grundschule mit 652 Euro je Gruppe und Schuljahr pro wöchentlicher Betreuungsstunde (maximal 9.780 Euro), flexible Nachmittagsbetreuung mit 379 Euro (maximal 5.685 Euro). Getragen wird diese Vielfalt von einem Personalmix aus pädagogischen Fachkräften und Betreuungskräften mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen — genau hier entsteht der Fortbildungsbedarf, den Träger derzeit überall im Land anmelden.
Rechtsanspruch ab August 2026: Was jetzt gilt
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult wird, Anspruch auf acht Stunden Förderung an fünf Werktagen — auch in den Ferien, abzüglich einer zulässigen Schließzeit von bis zu vier Wochen. Der Anspruch wächst jährlich um eine Klassenstufe, bis 2029/30 alle Grundschuljahrgänge erfasst sind. Anspruchsgegner ist die örtliche Jugendhilfe, nicht die Schule.
Baden-Württemberg hat sich mit den Kommunen im Herbst 2025 auf die Finanzierung geeinigt: Das Land übernimmt ab 2026/27 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten rechtsanspruchserfüllender Angebote, Bundesmittel eingerechnet. Schon heute fließen über 133 Millionen Euro Landesmittel pro Jahr in die Betreuungsangebote. Die Lücke bleibt trotzdem spürbar: Die Betreuungsquote lag zuletzt bei gut der Hälfte der Grundschulkinder, und der Fachkräfte-Radar der Bertelsmann Stiftung beziffert die Personallücke in Baden-Württemberg auf mehrere Tausend Betreuungskräfte bis 2030. Details zum bundesweiten Rahmen: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.
Fördermittel: So wird Fortbildung in BW bezahlt
Die wichtigste Nachricht zuerst: Für Beschäftigte freier Träger übernimmt das Land über die ESF-Plus-Fachkursförderung einen erheblichen Teil der Kursgebühren — und zum 1. September 2026 ändern sich die Konditionen.
ESF-Fachkursförderung: Zuschuss direkt auf die Kursgebühr
Bei Kursen zugelassener Bildungsträger wird der Zuschuss automatisch von der Rechnung abgezogen; Teilnehmende oder Träger müssen keinen eigenen Antrag stellen. Es gelten folgende Sätze:
- Kursbeginn bis 31. August 2026: 30 Prozent Zuschuss, für Beschäftigte ab 55 Jahren und Personen ohne Berufsabschluss 70 Prozent
- Kursbeginn ab 1. September 2026: einheitlich 45 Prozent für alle Förderfähigen
Voraussetzungen: Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg, Kursumfang zwischen 8 und 160 Unterrichtseinheiten, überbetriebliches Format. Ein wichtiges Detail steht im Kleingedruckten: Beschäftigte von Kommunen, Land und Bund sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Fachkursförderung hilft also Teams freier Träger — für kommunale Kernzeit-Teams braucht es andere Wege, etwa das Fortbildungsbudget des Arbeitgebers.
Bildungszeit: Fünf Tage Freistellung pro Jahr
Nach dem Bildungszeitgesetz BW haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche Weiterbildung. Voraussetzung sind zwölf Monate Betriebszugehörigkeit und ein Antrag spätestens neun Wochen vor Beginn. Bildungszeit löst das häufigste praktische Problem von Teamfortbildungen: die Zeit. Die Kurskosten deckt sie nicht — dafür ist die Kombination mit der Fachkursförderung gedacht.
Aufstiegs-BAföG für längere Qualifizierungen
Wer sich berufsbegleitend weiterqualifiziert, etwa zur Fachwirtin im Sozialwesen, kann über das Aufstiegs-BAföG 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss erhalten; der Rest läuft über ein zinsfreies Darlehen, das bei bestandener Prüfung zur Hälfte erlassen wird. Für kurze Teamfortbildungen ist dieses Instrument nicht gedacht, für Aufstiegswege einzelner Mitarbeiterinnen sehr wohl.
Der schnellste Weg für Ihr Team
Freier Träger in BW? Dann prüfen Sie bei der Kursbuchung zwei Dinge: Ist der Anbieter ESF-zugelassen, und lohnt es sich, den Kursbeginn auf September 2026 zu legen (45 statt 30 Prozent Zuschuss)? Parallel Bildungszeit-Anträge neun Wochen vorher stellen — dann sind Zeit und Geld geregelt, bevor die Fortbildung beginnt.
Wer darf in der Schulkindbetreuung arbeiten?
Für Horte richtet sich das Personal nach § 34 des Landeskinder- und Jugendhilfegesetzes in Verbindung mit dem Fachkräftekatalog des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS); die Basis-Definition der Fachkräfte steht in § 7 KiTaG, der auch Nachqualifizierungswege für Zusatzkräfte eröffnet. In der kommunalen Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sind die Anforderungen weniger einheitlich geregelt — was den Fortbildungsbedarf eher erhöht als senkt, weil dort viele engagierte Quereinsteigerinnen ohne pädagogische Erstausbildung arbeiten.
Für den Einstieg in den Beruf hat das Land 2023 den Direkteinstieg Kita geschaffen: einen vergüteten Quereinstieg mit verkürzter Ausbildung, organisiert mit der Bundesagentur für Arbeit. Mehr zu Wegen und Voraussetzungen: Quereinstieg in die Schulkindbetreuung.
Inhouse-Fortbildung für Teams in Baden-Württemberg
Die Leuchtturm Akademie sitzt selbst in Baden-Württemberg und begleitet Teams in Hort, Kernzeit und Ganztag — mit Inhouse-Workshops vor Ort, Live-Online-Formaten und Selbstlernkursen. Die Themen kommen aus der Praxis: Konflikte und Deeskalation, Mobbingprävention, Elterngespräche, Teamentwicklung und Leitung. Gründerin Miriam Steimer hat über 15 Jahre Erfahrung in der Schulkindbetreuung und bildet als Anti-Gewalt- und Coolness-Trainerin seit Jahren Teams im Land fort.
Einen Überblick über Themen, Formate und Ablauf gibt die Seite Fortbildung Schulkindbetreuung. Oder Sie schildern uns direkt Ihre Situation über das Kontaktformular — Sie erhalten ein konkretes Angebot für Ihr Team.
Andere Bundesländer im Überblick
Häufige Fragen aus Baden-Württemberg
Gilt der Rechtsanspruch auch, wenn unsere Gemeinde keine Ganztagsschule hat?
Ja. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe und kann in Baden-Württemberg ausdrücklich auch über Horte, Kernzeitbetreuung oder flexible Nachmittagsangebote erfüllt werden. Die Kommune muss ein passendes Angebot sicherstellen, nicht zwingend eine Ganztagsschule einrichten.
Bekommt unser kommunales Betreuungsteam die ESF-Fachkursförderung?
Nein. Beschäftigte von Kommunen, Land und Bund sind von der Fachkursförderung ausgeschlossen. Kommunale Teams finanzieren Fortbildung über das Budget des Arbeitgebers; die Bildungszeit von fünf Tagen pro Jahr steht dagegen allen Beschäftigten in BW offen.
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Fortbildung ab September 2026?
Bei ESF-zugelassenen Kursen mit Beginn ab dem 1. September 2026 beträgt der Zuschuss einheitlich 45 Prozent der Kursgebühr. Bis Ende August 2026 gelten noch 30 Prozent (bzw. 70 Prozent für Ü55 und Beschäftigte ohne Berufsabschluss).
Zählt eine Inhouse-Fortbildung als Bildungszeit?
Bildungszeit setzt eine anerkannte, in der Regel überbetriebliche Maßnahme voraus. Bei Inhouse-Formaten regelt ohnehin meist der Träger die Freistellung — Bildungszeit brauchen vor allem Beschäftigte, die individuell einen externen Kurs besuchen wollen. Im Zweifel lohnt der Blick in die Anerkennung der konkreten Veranstaltung.
Wer legt fest, wer bei uns im Hort als Fachkraft gilt?
Grundlage sind § 34 LKJHG und der Fachkräftekatalog des KVJS sowie § 7 KiTaG. Bei Abschlüssen, die dort nicht aufgeführt sind, entscheidet die Betriebserlaubnisbehörde im Einzelfall — Träger sollten das vor der Einstellung klären, nicht danach.