Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Miriam Steimer
Seit dem 1. August 2026 haben Kinder ab der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Im Hort merken Sie das an mehr Anmeldungen, an Eltern, die nach den Ferien fragen, und an neuen Gesichtern im Team.
Hier steht, was das Gesetz regelt, wie es bis 2029 weitergeht und womit Sie im Team anfangen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. August 2026 gilt der Anspruch für die erste Klasse.
- Acht Stunden an allen fünf Werktagen, der Unterricht zählt mit. Auch in den Ferien, mit höchstens vier Wochen Schließzeit.
- Jedes Jahr kommt ein Jahrgang dazu. Ab 2029/30 gilt der Anspruch für alle vier Grundschulklassen.
- Ob Hort oder schulischer Ganztag, entscheidet Ihr Bundesland.
Auf einen Blick
- Was der Rechtsanspruch ab 2026 regelt, mit Zeitplan der stufenweisen Einführung
- Was er für pädagogische Fachkräfte bedeutet: Herausforderungen und Chancen
- Der Anspruch kommt. Die Frage ist, wie gut Einrichtungen darauf vorbereitet sind.
Was regelt der Rechtsanspruch genau?
Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) von 2021. Der Anspruch selbst steht in § 24 SGB VIII.
Acht Stunden am Tag
An allen fünf Werktagen. Die Unterrichtszeit wird mitgerechnet.
Auch in den Ferien
Die Länder dürfen höchstens vier Wochen Schließzeit im Jahr festlegen.
Das Land entscheidet
Hort, schulischer Ganztag oder beides zusammen: Das regelt jedes Bundesland selbst.
Ein Recht, keine Pflicht
Der Anspruch gehört dem Kind. Besuchen muss den Ganztag niemand.
So sieht das im Alltag aus: Beginnt die erste Stunde um 8 Uhr, reicht der Anspruch rechnerisch bis 16 Uhr. Ist der Unterricht um 11:45 Uhr vorbei, liegen gut vier Stunden bei Ihnen: Mittagessen, Hausaufgaben, Spielen, Abholung.
Für welche Klassen gilt er wann?
Jedes Schuljahr kommt ein Jahrgang dazu, jeweils ab 1. August.
2026/27
Klasse 1. Der Anspruch startet. Hier stehen wir gerade.
2027/28
Klassen 1 und 2.
2028/29
Klassen 1 bis 3.
2029/30
Klassen 1 bis 4. Ab jetzt hat jedes Grundschulkind den Anspruch.
Ihre Gruppe wächst also Jahr für Jahr. Räume und Personal sollten Sie deshalb mindestens ein Schuljahr im Voraus planen.
Was ändert sich für Ihr Team?
Der Anspruch bringt Druck und gleichzeitig Rückenwind.
Was schwerer wird
- Vielerorts fehlen Fachkräfte, und der Bedarf steigt mit jedem Jahrgang.
- Schulgebäude haben oft zu wenig Platz für Essen, Hausaufgaben und Rückzug.
- Wer was bezahlt, ist zwischen Bund, Land und Kommune vielerorts noch offen.
- Schnell wachsen und dabei gute Arbeit machen: Das geht nicht von allein.
Was sich bietet
- Ihre Stellen sind sicher, die Nachfrage wächst.
- Schulkindbetreuung wird als eigenes Arbeitsfeld ernster genommen.
- Es entstehen neue Aufgaben in Leitung, Koordination und Fachberatung.
- Wer sich jetzt fortbildet, hat einen Vorsprung.
Schulkinder brauchen etwas anderes als Kita-Kinder. Hausaufgaben begleiten, Freizeit gestalten, mit der Schule zusammenarbeiten: Wer aus der Kita kommt oder quer einsteigt, braucht dafür eine gute Einarbeitung. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Quereinstieg.
Womit fangen Sie im Team an?
Vier Baustellen, die sich lohnen, bevor der nächste Jahrgang kommt.
Das Konzept anpassen
Deckt Ihr Konzept acht Stunden und die Ferien ab? Wenn nicht, ist jetzt der Zeitpunkt.
Konzept entwickeln →Neue Kolleginnen einarbeiten
Erfahrene Fachkräfte und Neue brauchen gemeinsame Absprachen, sonst arbeitet jede für sich.
Teamarbeit stärken →Mit der Schule reden
Feste Besprechungszeiten mit dem Kollegium klären mehr als jede Mail zwischendurch.
Fortbildung planen
Partizipation, Raumgestaltung, Kooperation mit Schule: Nehmen Sie sich die Themen gezielt vor.
Alle Fortbildungen →So setzt Ihr Bundesland den Rechtsanspruch um
Rechtslage, Zuständigkeiten und Fördermittel je Land:
Weiterlesen
Den Ganztag mit dem ganzen Team angehen
Ein Teamtag zu dem Thema, das bei Ihnen gerade drängt: Konflikte, Elterngespräche, Teamentwicklung, Leitung oder Rechtssicherheit.
Lieber erst sprechen? Kostenloses Erstgespräch, 20 Minuten →
Inhouse-Fortbildung
Für Ihr Team6 Stunden, 8 bis 15 Personen
Live-Online-Kurs
Für Einzelne6 Stunden in Kleingruppe
Stand: Oktober 2026 · Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft von Miriam Steimer
So setzt Ihr Bundesland den Rechtsanspruch um
Rechtslage, Zuständigkeiten und Fördermittel im Detail: Baden-Württemberg · Bayern · Hessen · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen
Ueber die Autorin
Miriam Steimer
Gruenderin Leuchtturm Akademie · Staatlich anerkannte Erzieherin · Anti-Gewalt- und Coolness-Trainerin
Mit ueber 15 Jahren Praxiserfahrung in der Schulkindbetreuung begleitet Miriam paedagogische Fachkraefte und Einrichtungsleitungen mit Inhouse-Fortbildungen und Live-Online-Kursen. Schwerpunkte: Konfliktmanagement, Gewaltpraevention, Elternarbeit und Teamentwicklung in Hort, Kernzeit und Ganztagsbetreuung.


