Ab dem 1. August 2026 hat jedes Kind, das in Deutschland eingeschult wird, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Grundlage dafür ist ein Gesetz, dessen Name im Alltag kaum jemand ausspricht: das Ganztagsförderungsgesetz.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom Oktober 2021 verankert einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in § 24 Abs. 4 SGB VIII. Er gilt ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die erste Klasse und wächst bis 2029/30 auf alle vier Grundschuljahrgänge auf.
Die Eckpunkte
- Anspruch auf Förderung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Werktagen, auch in den Ferien (die Länder dürfen eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln)
- Anspruchsträger ist das Kind bzw. seine Eltern gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, nicht gegenüber der Schule
- Erfüllt werden kann der Anspruch in Hort, Ganztagsschule oder Kombimodellen, je nach Bundesland sehr unterschiedlich
Der letzte Punkt ist der entscheidende, und er wird oft übersehen. Das GaFöG ist ein Bundesgesetz, aber die Umsetzung liegt bei Ländern und Kommunen. Ob ein Kind seinen Anspruch im bayerischen Hort, in der offenen Ganztagsschule in NRW oder in der Kernzeitbetreuung in Baden-Württemberg einlöst, entscheidet der Wohnort. Deshalb existieren faktisch 16 verschiedene Umsetzungswege.
Was das für Einrichtungen bedeutet
Mehr Kinder, längere Betreuungszeiten, Ferienbetreuung als Pflicht statt Kür. Träger rechnen seit Jahren mit Personallücken, und die Stimmung in vielen Teams schwankt zwischen »wird schon« und stiller Panik. Realistisch ist: Der Anspruch startet jetzt, die Strukturen wachsen hinterher. Für Fachkräfte heißt das vor allem, dass die Arbeit mit Schulkindern an Gewicht gewinnt und eigene Qualifikationen braucht.
Was der Rechtsanspruch konkret für den Alltag von Fachkräften bedeutet, welche Fristen gelten und wo die größten Lücken klaffen, analysiert der Artikel Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Passende Fortbildungen für Teams, die jetzt aufstocken, finden Sie unter Fortbildung Schulkindbetreuung.
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